Kosten
Abrechnung meiner Leistungen
Grundsätzlich wird es einen Behandlungsvertrag geben, den wir miteinander vereinbaren. Das heißt, dass ich Ihnen das Honorar für die erbrachten Leistungen in Rechnung stellen werde. Die Vergütung der Leistungen erfolgt auf Basis der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Sie wiederum haben einen Vertrag mit Ihrem Kostenträger (Gesetzliche oder private Krankenversicherung, Beihilfe, etc.), in dem festgelegt ist, welche Leistungen erstattet werden können. Bitte klären Sie vor Therapiebeginn, welche Bedingungen dort festgelegt sind. Zur Orientierung können Sie dabei diese Checkliste nutzen.
Gesetzliche Krankenkasse
Ich führe eine Privatpraxis und verfüge daher nicht über einen Kassensitz. Eine direkte Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen ist deshalb nicht möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen können gesetzlich Versicherte jedoch im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens behandelt werden.
Sie haben Anspruch auf eine zeitnahe psychotherapeutische Versorgung. Wenn Sie nachweisen können, dass Sie bei Psychotherapeut:innen mit Kassensitz innerhalb einer zumutbaren Wartezeit (in der Regel weniger als drei Monate) keinen Behandlungsplatz erhalten, kann eine Behandlung in meiner Praxis über das Kostenerstattungsverfahren beantragt werden. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, welche Unterlagen hierfür benötigt werden und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Auf Wunsch vereinbaren wir zunächst ein Erstgespräch, dessen Kosten Sie selbst tragen (GOP-Ziffer 812a-S: 134 €). Anschließend unterstütze ich Sie bei der Antragstellung für die Kostenübernahme, zunächst für die probatorischen Sitzungen. Nach einer Genehmigung durch die Krankenkasse können in der Regel vier bis fünf probatorische Gespräche stattfinden. Während dieser Phase wird gegebenenfalls ein weiterer Antrag auf Kurzzeittherapie gestellt.
Nach Bewilligung durch die Krankenkasse werden die Kosten der Behandlung übernommen. Sollte Ihre Krankenkasse die Leistungen nach der neuen GOP mit Analogziffern nicht vollständig erstatten, ist die verbleibende Differenz von Ihnen selbst zu tragen.
Informationen dazu finden Sie auch in dieser Broschüre.
Privatversicherung
Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie in der Regel ganz oder teilweise.
Ein Antrag auf Kostenübernahme wird meist nach den ersten sechs bis acht probatorischen Sitzungen gestellt. In einzelnen Fällen kann eine ambulante Psychotherapie jedoch im Rahmen eines günstigeren Versicherungstarifs vertraglich ausgeschlossen sein.
Bitte informieren Sie sich daher vor Beginn der Behandlung bei Ihrer privaten Krankenversicherung über die individuellen Bedingungen und den Umfang der Kostenübernahme.
Beihilfe
Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von Beihilfestellen übernommen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Beihilfestelle, um die Bedingungen einer Kostenübernahme der psychotherapeutischen Behandlung zu klären.
Heilfürsorge der Polizei / der Bundeswehr
Wenn Sie Soldat:in sind und bei der freien Heilfürsorge versichert sind, dann können Sie normalerweise problemlos eine Psychotherapie starten. Hierfür müssen Sie zum Erstgespräch den Sanitätsvordruck “Kostenübernahmeerklärung Bw-2218” (ehemals SanBw/0218) mitbringen. Dieser wird von Ihrem Truppenarzt:Ihrer Truppenärztin ausgestellt.
Auch Bundespolizist:innen können Psychotherapie in einer Privatpraxis in Anspruch nehmen. Die Bundespolizei übernimmt sämtliche Kosten für eine ambulante Richtlinientherapie. Die Therapie beginnt immer mit einer unverbindlichen psychotherapeutischen Sprechstunde.
Selbstzahlende
Selbstverständlich ist es auch möglich, dass Sie das Honorar ohne Absprache mit einem Kostenträger selbst zahlen. Das Honorar orientiert sich dann ebenso an Gebührenordnung für Psychotherapeuten und wird in in einem Behandlungsvertrag geregelt.