Gesetzliche Krankenversicherung

Ich führe eine Privatpraxis und verfüge daher nicht über einen Kassensitz. Eine direkte Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen ist deshalb nicht möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen können gesetzlich Versicherte jedoch im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens behandelt werden.

Sie haben Anspruch auf eine zeitnahe psychotherapeutische Versorgung. Wenn Sie nachweisen können, dass Sie bei Psychotherapeut:innen mit Kassensitz innerhalb einer zumutbaren Wartezeit (in der Regel weniger als drei Monate) keinen Behandlungsplatz erhalten, kann eine Behandlung in meiner Praxis über das Kostenerstattungsverfahren beantragt werden. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, welche Unterlagen hierfür benötigt werden und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Auf Wunsch vereinbaren wir zunächst ein Erstgespräch, dessen Kosten Sie selbst tragen (GOP-Ziffer 812a-S: 134 €). Anschließend unterstütze ich Sie bei der Antragstellung für die Kostenübernahme, zunächst für die probatorischen Sitzungen. Nach einer Genehmigung durch die Krankenkasse können in der Regel vier bis fünf probatorische Gespräche stattfinden. Während dieser Phase wird gegebenenfalls ein weiterer Antrag auf Kurzzeittherapie gestellt. 

Nach Bewilligung durch die Krankenkasse werden die Kosten der Behandlung übernommen. Sollte Ihre Krankenkasse die Leistungen nach der neuen GOP mit Analogziffern nicht vollständig erstatten, ist die verbleibende Differenz von Ihnen selbst zu tragen.

Informationen dazu finden Sie auch in dieser Broschüre.